Ehe- und Familienrecht
Im Ehe- und Familienrecht sind Notare für die Beurkundung von Eheverträgen, Lebenspartnerschaftsverträgen, Scheidungsvereinbarungen sowie für Adoptionen und andere Maßnahmen im Bereich des Kindschaftsrechts (z. B. Vaterschaftsanerkennung) zuständig. Insbesondere vor der Eheschließung kann sich eine Beratung über die gesetzlichen Regelungen und ihre Folgen im Scheidungsfall empfehlen. Das gesetzliche Modell geht von einem bestimmten Ehetypus aus, der in der Rechtswirklichkeit häufig nicht mehr gelebt wird. Im Scheidungsfall kann dies zu unangenehmen Überraschungen führen. Wir informieren umfassend über die Rechtslage und entwerfen ggf. einen maßgeschneiderten Ehevertrag, der auf Ihre Lebenssituation abgestimmt ist. Entsprechendes gilt für gleichgeschlechtliche Paare, die eine Lebenspartnerschaft begründen möchten. Im Fall des Scheiterns einer Ehe kann eine Scheidungsfolgevereinbarung durch Einschaltung des Notars als neutrale Instanz helfen, langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.