Unternehmen gründen


Am Anfang steht die Geschäftsidee. Bis der Geschäfterfolg greifbar wird, begegnen dem Unternehmer jedoch zahlreiche Hürden. Diese können auch rechtlicher Art sein. Der Notar hilft, die Hürden zu überwinden. Zum Beispiel durch Beratung bei der Wahl der richtigen Rechtsform, von der vieles abhängt, wie etwa die Frage einer persönlichen Haftung, die Organisation des Unternehmens oder die Besteuerung und die Bilanzierung.

Der Unternehmer sollte auch die Vorsorge für den Todesfall treffen oder den Fall einer möglichen Scheidung im Auge behalten, damit die Existenz des Unternehmens nicht gefährdet wird. Wird das Unternehmen von mehreren Personen errichtet, muss für einen Ausgleich der verschiedenen Interessen gesorgt werden. Der Notar entwirft einen ausgewogenen und maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag und führt die Eintragung in das Handelsregister herbei, die nunmehr nur noch in elektronischer Form beantragt werden kann.

Umstrukturierung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen


Unternehmen bewegen sich heute in einem sich ständig ändernden Markt mit immer neuen steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Unternehmer muss daher in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob seine Unternehmensstruktur nach wie vor passend ist. Das Gesetz eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, von einer Unternehmensform in die andere zu wechseln. Neben der Änderung der Rechtsform kann der Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft oder die Abspaltung eines Betriebsteils geboten sein. Unternehmerische Entscheidungen von besonderer Tragweite betreffen den Erwerb oder die Veräußerung des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens, insbesondere auch im Zusammenhang mit einer Nachfolgeplanung. Zur Risikominimierung ist dabei eine vorausschauende Vertragsgestaltung und eine sorgfältige Prüfung notwendig. In allen diesen Fällen berät Sie der Notar, nicht selten im Zusammenwirken mit in- und ausländischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.